Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma AB Airflight GmbH

§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Website wird betrieben von der AB Airflight GmbH, Steffenstr. 1, 40545 Düsseldorf, folgend AB genannt.

Revierheli ist eine Marke der AB Airflight GmbH, die für die Vermarktung aller Hubschrauberbezogenen Dienstleistungen genutzt wird.

AB führt Flüge mit Hubschraubern durch und/oder verchartert Hubschrauber an Piloten mit entsprechender Lizenz. Darüber hinaus vertreibt AB Rundfluggutscheine über den eigenen Onlineshop und verkauft in diesem auch Waren wir z.B. Schlüsselbänder, Sektflaschen etc.. In Einzelfällen vermittelt AB Aufträge an andere Dienstleister weiter.

Verträge kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und AB zustande. Diese AGB sind vereinbarter Bestandteil aller mit Ab abgeschlossenen Verträge. Sie gelten für künftige Verträge auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich mit einbezogen werden.

Mit diesen AGB nicht übereinstimmende AGB des Auftraggebers sind für AB nur dann verbindlich, wenn sie bei Vertragsabschluss von dieser schriftlich anerkannt wurden. Sämtliche Änderungen dieser AGB und alle sonstigen Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von AB.

§ 2 Gewerbliche Flüge im Rahmen eines Luftfahrtunternehmens & Vercharterung

1. Für die Vercharterung von Luftfahrzeugen an Kunden mit eigener Lizenz wie PPL(H) oder CPL(H) gelten die Bestimmungen im Chartervertrag. Hier sind sowohl die Kosten als auch die genauen Versicherungsbestimmungen bestimmt. Piloten ohne gültigen Chartervertrag sind nicht berechtigt Luftfahrzeuge der AB zu nutzen.

2. Gewerbliche Flüge, die von AB durchgeführt werden, werden durch berechtigte Piloten mit einer Berufspilotenlizenz durchgeführt (CPL(H)). Diese Piloten sind im durchführenden Luftfahrtunternehmen gemeldet und berechtigt die Flüge durchzuführen. Alle von AB betriebenen Luftfahrzeuge sind in einem Luftfahrtunternehmen (AOC) eingegliedert. Dies betrifft z.B. die R44 (D-HKAA) & die AS350B3+ (D-HBLA).

  • D-HKAA: S.P. Helicopter Service GmbH (AOC: D-315 EG)
  • D-HBLA: HTM Heli Travel Munich GmbH (AOC: A-332 EG)

Sollte ein Luftfahrzeug hier nicht aufgeführt sein, ist dies, soweit gewerblich, dennoch in einem Luftfahrtunternehmen eingegliedert.

3. In Einzelfällen z.B. durch technisch bedingtem Ausfall oder Wartungsinterwalle, greift AB auf Luftfahrzeuge anderer Unternehmen zu. AB stellt sicher, dass im gewerblichen Flugbetrieb immer eine entsprechende Berechtigung durch AOC und Piloten mit CPL(H) besteht.

§ 3 Angebote

1. Angebote werden auf der Basis der Leistungsdaten des betreffenden Luftfahrzeuges in Meereshöhe bei Normalatmosphäre erstellt. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Leistungsdaten eines Luftfahrzeugs sowohl von der Höhe über N.N. als auch von der am Tage der Flugdurchführung herrschenden Temperatur abhängig sind. Die im Angebot und in der Auftragsbestätigung genannten Flugzeiten sind daher Richtwerte.

2. Angaben in Prospekten, Werbeschaltungen, Flyer etc. sind einschließlich der Preise unverbindlich.

§ 4 Stornoregelung

1. Für alle Verträge mit der AB für ein festgelegtes Datum oder Verträge, die über das Angebot des Onlineshops hinausgehen, gilt folgende Stornoregelung:
a. Innerhalb 30 bis 5 Kalendertage vor dem Einsatztermin: 15% der Auftragssumme
b. Innerhalb 5 Kalendertage vor dem Einsatztermin: 30% der Auftragssumme
c. Innerhalb 24 Stunden vor dem Einsatztermin: 50% der Auftragssumme
d. Innerhalb 12 Stunden vor dem Einsatztermin: 100% der Auftragssumme

2. Für gekaufte Flugtickets/Gutscheine für Rundflüge gilt folgende Stornoregelung:
a. Innerhalb 2 Wochen nach Kauf: kostenlose Stornierung
b. Ab 2 Wochen nach Kauf: 100% der Rechnungssumme

3. Gebuchte Termine für Rundflüge über das Terminsystem „Terminland“ sind mit Buchung verbindlich und können nicht storniert werden. Nach Absprache können bei Ausfall einzelner Personen Ersatzpersonen den Flug übernehmen.

§5 Widerrufsrecht für Käufe über den Onlineshop

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,

– des Vertragsschlusses (im Falle eines Dienstleistungsvertrages),
– an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns

Revierheli
Brunshofstr. 1
45470 Mülheim an der Ruhr
Telefon: +49 (0)208 / 59 43 66 73
Telefax: +49 (0)208 – 59 43 66 74
E-Mail: info@revierheli.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte >>Widerrufsformular<< verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben, oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 6 Liefer- und Einsatzfristen, Verzug, Unmöglichkeit

1. Die Liefer- bzw. Einsatzfrist beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung enthaltenen Datum. Bei durch den Auftraggeber gewünschten Änderungen bestimmt sich der Beginn der Liefer- bzw. Einsatzzeit nach dem Datum der schriftlichen Änderungsbestätigung. Die Auftrags- und Änderungsbestätigungen werden von AB unverzüglich ausgefertigt.
2. Gegenüber Kaufleuten gilt Abs. 1 mit der Maßgabe, dass die Liefer- bzw. Einsatzfristen unverbindlich sind, es sei denn, dass in der schriftlichen Auftragsbestätigung eine Zusicherung des Termins enthalten ist.
3. Höhere Gewalt, Kriegsgefahr, Mobilmachung, Ausrufung des Ausnahmezustandes und andere Gründe, die AB nicht zu vertreten hat und die Ausführung des Auftrages verhindern, entbinden diese von der Leistungspflicht für die Dauer der Behinderung. Hierunter fallen alle außerhalb des Machtbereiches von AB liegenden Umstände, insbesondere auch die Verweigerung von Flug-, Strecken und Außenlandegenehmigungen durch die zuständigen Behörden, weiter die Witterungslage, Flugunfälle, Triebwerksschäden, Ausfall von Piloten, die nicht rechtzeitige Bereitstellung von Treibstoff durch die beauftragte Lieferfirma u. dgl. In den vorgenannten Fällen haftet AB nicht für bei den Kunden eingetretene Schäden
4. AB verpflichtet sich, in den in Punkt 3 genannten Fällen, die eingetretenen Behinderungen mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln baldmöglichst zu beseitigen, wobei der Auftraggeber die ihm zumutbare Unterstützung zu gewähren hat. Überschreitet eine Behinderung jedoch die zumutbare Zeit, so können beide Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. AB steht dann die Verrechnung der bereits erbrachten Leistungen zu. In all den in den Punkten 3 und 4 genannten Fällen sind Regressansprüche an AB ausgeschlossen.
5. Gerät AB schuldhaft in Verzug, so hat ihr der Auftraggeber schriftlich eine Nachfrist von 2 Wochen zu setzen. Regressansprüche können nur erhoben werden, sofern der Verzug von AB zumindest grob fahrlässig verursacht wurde. Dasselbe gilt bei von AB zu vertretender Unmöglichkeit.

§ 7 Genehmigungen, Landeplatz, Be- und Entladung, Übernahme

1. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass vor Auftragsdurchführung alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen, wie Abflug- und Landegenehmigungen, eventuell erforderliche Sondergenehmigungen, wie Tieffluggenehmigung, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vorliegen müssen.
2. Besonderheiten bei Helikoptern:

Erforderliche behördlichen Genehmigungen

a. wie Genehmigungen für Außenabflug- und Außenlandung, eventuell erforderliche Sondergenehmigungen zum Abwerfen und Ablassen von Stoffen, Luftbildgenehmigung usw.
b. für Außenlandeplätze, die zur Aufnahme von Personen und Lasten vorgesehen sind, die Zustimmungserklärung des Grundstücksverfügungsberechtigten müssen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vorliegen.

Grundsätzlich wird AB für die Einholung dieser Genehmigungen sorgen. Der Auftraggeber verpflichtet sich jedoch AB zu unterstützen und gegebenenfalls in deren Auftrag tätig zu werden.

– Die Außenlandeplätze müssen vom Auftraggeber so abgesichert werden, dass ein Betreten durch Unbefugte während des Flugbetriebes ausgeschlossen ist. Die Anweisungen des Piloten und des Bodenpersonals, die den Flugbetrieb betreffen, sind unbedingt zu befolgen. AB haftet nicht für evtl. eintretende Schäden bei Nichtbefolgung von Einsatzanweisungen und/oder nicht ausreichend abgesicherten Außenlandeplätzen. Im übrigen haftet AB nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Vom Auftraggeber ist ein Mitarbeiter namhaft zu machen, der gegenüber AB für die Auftragsabwicklung verantwortlich zeichnet.

– Die Außenlandeplätze sind nach den Anweisungen der Mitarbeiter von AB vorzubereiten (keine losen Gegenstände, staubfrei), während des Flugbetriebes instand zu halten und nach Auftragsdurchführung in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die Kosten hierfür sind vom Auftraggeber zu tragen. Wird entweder der im Angebot festgelegte Be- oder Abladeplatz ohne Einverständnis von AB geändert, oder sollte sich vor bzw. während der Auftragsdurchführung der vom Auftraggeber ausgewählte Lande-, Belade- bzw. Entladeplatz als nicht geeignet erweisen, so dass auf andere Plätze ausgewichen werden muss, sind die dadurch entstehenden Mehrflugzeiten und Mehrkosten vom Auftraggeber zu tragen.

– Gefahrübergang und Versicherung bei Außenlasten

– Bei Lastentransporten geht die Gefahr auf AB über, sobald das mit dem Fluggerät verbundene Transportgut die Erdoberfläche verlässt, und zwar so lange, bis das Transportgut wieder abgesetzt ist.

– Die Haftung von AB wegen Frachtschäden, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts, gegenüber den Auftraggebern von AB ist begrenzt auf maximal SZR 17,00 pro Kilogramm beförderter Fracht (entsprechend EU-Verordnung 785/2004). Sollte darüber hinaus eine Transportversicherung gewünscht sein, ist diese separat vom Auftraggeber, auf dessen Kosten, abzuschließen oder muss vor dem Transport mit Angabe der Versicherungssumme explizit bei AB entgeltlich beantragt werden.

– Das Transportgut ist vom Auftraggeber gewogen und mit Stücklisten versehen am vereinbarten Landeplatz rechtzeitig bereitzustellen und in die von AB bereitgestellten Transportmittel zu verladen. Kann bei einem Flugeinsatz aufgrund Verschulden des Kunden (z. B. schlechte Vorbereitung der Baustelle, falsche Gewichtsangaben, nicht passende Teile bei Montagen u. ä.) und den dadurch entstehenden längeren Flugzeiten der angebotene Festpreis nicht gehalten werden, hat der Kunde für diese zusätzlichen Kosten aufzukommen. Der Transport von Gefahrgut muss nach den IATA Bestimmungen für gefährliche Güter erfolgen.

§ 8 Preise

Die angebotenen Preise sind Bruttopreise inkl. MWSt und inkl. Passagierabgabe gem. den landesspezifischen Regelungen (z. B. LuftVStG).

§ 9 Lieferscheine, Flugberichte

Die Lieferschein bzw. Flugbericht unterschreibenden Personen gelten gegenüber AB als zur Annahme der Lieferungen und Leistungen bevollmächtigt. Diese Personen gelten als ermächtigt, das Liefer- und Leistungsverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheines bzw. Flugberichtes anzuerkennen.

§ 10 Haftung

AB haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere – soweit anwendbar -, gemäß der Bestimmungen des Warschauer Abkommens und des Montrealer Übereinkommens sowie der Verordnungen (EG) Nr. 785/2004 und (EG) Nr. 285/2010. Soweit zulässig wird die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Die Mindesthöhe der Versicherungssumme für den Fall der Tötung, der Körperverletzung oder der Gesundheitsbeschädigung eines Fluggastes beträgt für jede Person 250.000,00 SZR. Für den Fall der verspäteten Beförderung eines Fluggastes haftet der Luftfrachtführer bis zu einem Betrag von 4.694,00 SZR.

In Bezug auf Reisegepäck haftet der Luftfrachtführer für jeden Fluggast nur bis zu einem Betrag von 1.131,00 SZR. Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beläuft sich für den Luftfrachtführer, der ein Luftfahrzeug betreibt oder führt, auf 19,00 SZR je Kilogramm des beförderten Gutes. Die Haftung gegenüber Dritten (nicht Passagieren) richtet sich nach dem maximalen Abfluggewicht des Luftfahrzeugs. Für Luftfahrzeuge z.B. mit untenstehenden maximalen Abfluggewichten ergeben sich daher die entsprechenden Mindestversicherungssummen. Im Übrigen wird auf die entsprechenden gesetzlichen Regelungen verwiesen.
Mindestversicherungssumme bei Abfluggewicht des Helikopters/Jets
(MTOM) in kg < 2.700 = SZR 3.000.000

Anmerkung: Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist eine Recheneinheit des internationalen Währungsfonds (IWF/IMF International Monetary Fund). Es enthält feste Beträge der wichtigsten Weltwährungen US Dollar, Euro, Yen sowie britisches Pfund und wird täglich neu festgesetzt. Der Gegenwert zu SZR 1,00 beträgt ca. EUR 1,22.

§ 11 Mängelhaftung

1. Mängel sind gegenüber AB schriftlich und unverzüglich in der Geschäftsstelle zu rügen. Bei nicht fristgerechter Rüge gilt die Lieferung bzw. Leistung als genehmigt. Mündlich oder fernmündlich vorgetragene Mängelrügen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Empfangsbestätigung seitens AB. Flugbegleiter und Bodenpersonal sind zur Entgegennahme der Rüge nicht befugt. Die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wird mit 3 Monaten ab Beendigung des Auftrages vereinbart. Nach Ablauf der Ausschlussfrist ist eine Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen nicht mehr möglich.
2. Bei berechtigten Mängelrügen ersetzt AB das gelieferte bzw. transportierte Material. AB kann aber auch den Minderwert ersetzen. Für Fälle, in denen AB für die Materiallieferung ebenfalls verantwortlich ist, werden auch die Flugkosten ersetzt. Darüber hinaus bestehen keine Schadensersatzansprüche.
3. Für Schäden, die durch den Transport oder den im Rahmen eines Auftrages vereinbarten oder sonst notwendigen Abwurf von gefährlichen Stoffen oder anderen Gegenständen am Fluggerät oder an Dritten entstehen, haftet der Auftraggeber.

§ 12 Personentransporte im Rahmen von Charter- und Rundflügen mit Hubschraubern

1. Durch den Erwerb eines Flugtickets (Auftragsbestätigung) ist zwischen dem Fluggast und AB ein Beförderungsvertrag abgeschlossen. Der Inhaber des Flugtickets ist in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe gegen Unfall versichert. Das im Fluggerät mitgeführte Reisegepäck ist ebenfalls in der gesetzlichen Höhe versichert.
2. Bei Landungen außerhalb des Standortes gehen sämtliche Spesen und Nebenkosten, wie Lande und Flughafengebühren, Hangarierung sowie Verpflegung und Unterkunft der Besatzung sowie das Schlechtwetterrisiko (z. B. Umkehrflüge zu Ausweichlandeplätzen) zu Lasten des Auftraggebers.
3. AB behält sich vor, die Flüge aus technischen und/oder meteorologischen Gründen abzusagen.
4. Besonderheiten Helikopter Rundflüge:

Für Rundflüge gemäß unserem Rundflugprogramm gelten folgende zusätzliche Bedingungen:

Das Ticket erlangt erst nach vollständiger Bezahlung seine Gültigkeit.

a. Die Gültigkeit der bei AB gekauften Gutscheine richtet sich nach der gesetzlichen Frist von 3 Jahren gem. 195 BGB.
b. Ein Flugtermin kommt zustande, wenn eine oder mehrere Maschinen ausgebucht sind. Kunden können Ihren Termin selbstständig online über die Website buchen.
c. Der Passagier nimmt zur Kenntnis, dass aus organisatorischen und/oder wettertechnischen Gründen zwischen Erwerb eines Tickets und der Durchführung des Fluges erhebliche Zeit verstreichen kann.
d. Bei Absage nach § 12 3. verfallen die Ansprüche des Passagiers nicht. In diesem Fall wird baldmöglichst ein neuer Termin vereinbart.
e. Lehnt ein Ticketinhaber einen Terminvorschlag von AB dreimalig ab, so behält sich AB vor, das Ticket gegen Erstattung des Flugpreises, abzüglich 20% Bearbeitungsgebühr, zurückzufordern.
f. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Flugtermin.
g. Kommunizierte Zeiten sind Betriebszeiten. Die reine Flugzeit ist in der Regel 2-3 Minuten kürzer.

§ 13 Zahlung

Flugaufträge werden i. d. R. per Vorkasse abgerechnet. Rechnungen sind sofort nach Erhalt zahlbar. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Bei Verzug hat der Auftraggeber ohne Mahnung Verzugszinsen in der Höhe von 10 % zu ersetzen.
Werden AB nach Annahme des Auftrages Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in Zweifel ziehen, ist AB berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder nur gegen Vorkasse bzw. Sicherheitsleistung zu leisten. Wird der Auftrag bereits abgewickelt, kann AB sofort alle Leistungen einstellen und abrechnen. Bezüglich des noch nicht durchgeführten Auftragsteiles kann sie Sicherheitsleistungen verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle an AB erteilten Aufträge ist Mülheim a. d. Ruhr. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass zwischen den Vertragsteilen ausschließlich deutsches Recht anzuwenden ist.

§ 15 Allgemeines

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so hat dies auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Ungültige Bestimmungen sind so auszulegen, dass Sie dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Die Anweisungen der Piloten und des Bodenpersonals, die den Flugbetrieb betreffen, sind unbedingt zu befolgen. Schadensersatzforderungen, die aufgrund Nichtbefolgung der Einsatzanweisung entstehen, können von AB nicht akzeptiert werden. Vom Auftraggeber ist ein Mitarbeiter namhaft zu machen, der gegenüber AB für die Auftragsabwicklung verantwortlich zeichnet.

§ 16 Alternative Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.